Iran 2017: Grausame Verfolgung der Religionsgemeinschaft der Bahá’i

Die Verfolgung der Angehörigen der religiösen Minderheit der Baha’i im Iran hält unvermindert an. Die Bahá’is werden allein aufgrund ihres Glaubens systematisch diskriminiert, gezielt verfolgt und ihres Rechts auf eine Existenzgrundlage beraubt.

Vor neun Jahren, im Mai 2008, wurden sieben Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahá’i im Iran inhaftiert. Seither werden sie unrechtmäßig gefangen gehalten. Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm waren Mitglieder eines informellen Führungsgremiums, das sich um die Belange der iranischen Baha’i-Gemeinde kümmerte.

Zunächst wurden sie mehr als zwei Jahre ohne Anklage im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten. Dann erfolgte am 8. August 2010 die Verurteilung zu jeweils 20 Jahren Haft. Ende 2015 wurde bekannt, dass die Haftstrafen auf 10 Jahre reduziert worden waren. Ihre Festnahme und Verurteilung erfolgte allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit. Grundlegende rechtsstaatliche Regeln wurden dabei missachtet.

Die Verfolgung der Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Baha’i im Iran hält unvermindert an. Die Bahai’s werden systematisch diskriminiert, gezielt verfolgt und ihres Rechts auf eine Existenzgrundlage beraubt. Sie dürfen ihren Glauben nicht öffentlich ausüben. Das Teheraner Regime verletzt damit systematisch das Recht auf Religionsfreiheit, zu dessen Schutz und Achtung der Iran sich mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.

Khanjani-150Beispielhaft für die Verfolgung der Bahá’i im Iran ist das Schicksal der Familie Khanjani, die dieser Religionsgemeinschaft angehört. Jamaloddin Khanjani (Bild) gehörte dem ehemaligen Führungsgremium der Bahá’i an und ist nun seit neun Jahren in Haft. Der heute 83-jährige Gefangene ist schwer krank. Trotzdem wird ihm eine vorzeitige Haftentlassung verweigert, und auch die notwendige Behandlung und Pflege in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses wird nicht zugelassen.

Sein Neffe, Siavash Khanjani, berichtet: „Wenn jemand 83 Jahre alt ist, braucht er Pflege. Mein Onkel hat eine Prostataerkrankung und muss operiert werden. Wenn  Häftlinge in einem Krankenhaus operiert werden, werden sie nach der OP sofort wieder in das Gefängnis zurückgebracht. Dort gibt es aber keine Möglichkeiten für eine postoperative Pflege, und daher will die Familie dies nicht riskieren.”

„Wir haben mehrmals Hafturlaub für ihn beantragt, aber der Geheimdienst hat dies stets blockiert”, so Siavash Khanjani weiter. „Außerdem sieht das Gesetz vor, dass Gefangene, die einen Teil ihrer Haftstrafe verbüßt haben, unter Auflagen freigelassen werden können. Auch diesen Weg haben wir beschritten, aber die staatlichen Stellen verweigern auch dies. Daher ist mein Onkel noch immer in Haft.”

Ein zeitweiser Hafturlaub kann Gefangenen im Iran aus einer Reihe von familiären und medizinischen Gründen oder aus Anlass von Feiertagen gewährt werden. Politischen Gefangenen wird er aber regelmäßig verweigert, um sie zusätzlich zu bestrafen.

Jamaloddin Khanjani stammt aus der westlich von Teheran gelegenen Provinz Semnan. Seine Ziegelfabrik wurde nach der Machtübernahme des islamistischen Regimes wegen seiner religiösen Überzeugung konfisziert. Vor zwei Jahren wurde auch das Haus, das er von seinen Vorfahren geerbt hatte, von staatlichen Stellen beschlagnahmet und zerstört.

Khanjani-Navid-150Ein weiteres Mitglied der Familie Khanjani, der 30-jährige Navid Khanjani (Bild), befindet sich seit August 2012 in Haft. Er verbüßt im berüchtigten Gohardasht-Gefängnis in der Stadt Karaj eine Haftstrafe von 12 Jahren. Trotz gesundheitlicher Probleme wird auch ihm eine Haftunterbrechung verweigert. Alle Anträge auf eine vorzeitige Freilassung unter Auflagen, die die Familie eingereicht hat, wurden abgelehnt.

Navid Khanjani wurde wegen seines Glaubens und seiner menschenrechtlichen Aktivitäten mit 12 Jahren Haft bestraft. Er hat Berichte über Menschenrechtsverletzungen im Iran ins Ausland geschickt und war in mehreren Menschenrechtsgruppen aktiv.

Navid Khanjani, der wegen seines Bahá’i-Glaubens vom Studium ausgeschlossen wurde, ist Mitbegründer des Vereins "Gegen Diskriminierung im Bildungswesen". Der Verein setzt sich für ein Recht auf Bildung für diejenigen ein, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer religiösen Überzeugung von Studium ausgeschlossen werden. Durch seine Arbeit hat Navid Khanjani erheblich dazu beigetragen, dass das Thema Diskriminierung im Bildungswesen im Iran mehr Aufmerksamkeit erfuhr.

 

Leben retten - Menschenrechtsverein